Die "Kassenzahnspange" - Zahnspange für Kinder und Jugendliche
Seit dem 1. Juli 2015 können Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr unter bestimmten Voraussetzungen eine medizinisch notwendige Zahnspange bzw. Kieferregulierung erhalten („Kassenzahnspange“). Wir sind Vertragspartner der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse und somit berechtigt diese neue Dienstleistung anzubieten.
Was ist die neue Leistung und wer bekommt sie?
Zur neuen Leistung gehört neben der kostenlosen kieferorthopädischen Beratung und Feststellung des Schweregrades Folgendes:
Für beide Leistungen gilt:
Die Zahnspange muss medizinisch notwendig sein. Rein kosmetische Korrekturen sind keine Leistungen der Sozialversicherung.
Ob ein Kind noch eine frühkindliche Behandlung mit abnehmbarer Zahnspange oder eine festsitzende Zahnspange bekommt,
hängt von der Entwicklung des Kiefers ab. Die Altersgrenzen können sich daher etwas verschieben.
Fix ist jedoch die Altersobergrenze (18. Geburtstag), spätestens bis dahin muss die Behandlung begonnen haben.
Was heißt medizinisch notwendig?
Der Grad der Fehlstellung wird anhand eines internationalen Indexes (IOTN - Index of Orthodontic Treatment Needs) festgestellt.
Dieser Index nimmt eine Einteilung in die Schweregrade IOTN 1 bis 5 vor. Bei einer Fehlstellung des Schweregrades 4 oder 5 besteht jedenfalls eine medizinische Notwendigkeit und somit ein Anspruch auf die neue Kassenleistung.
Was ist die neue Leistung und wer bekommt sie?
Zur neuen Leistung gehört neben der kostenlosen kieferorthopädischen Beratung und Feststellung des Schweregrades Folgendes:
- Die frühkindliche Behandlung gilt für Kinder mit schweren Zahn- oder Kieferfehlstellungen bis zum Alter von etwa 10 Jahren
und wird in der Regel mit abnehmbaren Zahnspangen durchgeführt. - Jugendliche von etwa 12 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erhalten eine festsitzende Zahnspange.
Für beide Leistungen gilt:
Die Zahnspange muss medizinisch notwendig sein. Rein kosmetische Korrekturen sind keine Leistungen der Sozialversicherung.
Ob ein Kind noch eine frühkindliche Behandlung mit abnehmbarer Zahnspange oder eine festsitzende Zahnspange bekommt,
hängt von der Entwicklung des Kiefers ab. Die Altersgrenzen können sich daher etwas verschieben.
Fix ist jedoch die Altersobergrenze (18. Geburtstag), spätestens bis dahin muss die Behandlung begonnen haben.
Was heißt medizinisch notwendig?
Der Grad der Fehlstellung wird anhand eines internationalen Indexes (IOTN - Index of Orthodontic Treatment Needs) festgestellt.
Dieser Index nimmt eine Einteilung in die Schweregrade IOTN 1 bis 5 vor. Bei einer Fehlstellung des Schweregrades 4 oder 5 besteht jedenfalls eine medizinische Notwendigkeit und somit ein Anspruch auf die neue Kassenleistung.